Auch wenn es nach einer Trennung oder Scheidung schwer fällt, so sollten sich doch beide Elternteile eine für ihr Kind optimale Entwicklung wünschen. Im femail beantworten wir u.a. Fragen zum Familienrecht.
Das Kontaktrecht soll sicherstellen, dass Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung die Beziehung zu beiden Elternteilen aufrecht halten können. Die Eltern haben die Verantwortung, dem Kind diesen Kontakt mit dem getrennt lebenden Elternteil zu ermöglichen. Gelingt es Vater und Mutter nicht, sich zu einigen, sollte die Unterstützung einer Beratungsstelle in Anspruch genommen werden. Wenn Absprachen untereinander danach immer noch nicht funktionieren, besteht die Möglichkeit, eine Besuchsbegleitung einzuschalten. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind oder die Kinder nicht überwiegend leben, kann sein Kontaktrecht auch gerichtlich geltend machen. Länge und Dauer der Besuche sind vom Kindesalter abhängig. Im Vordergrund steht immer das Wohl des Kindes. Über 14-jährige können sich in Fragen des Kontaktrechts selbst an ein Bezirksgericht wenden. Ein Kontaktrecht haben auch Großeltern.
Vom Gericht beauftragte Institutionen, wenn es Probleme mit dem Kontaktrecht gibt: