Eltern, ob verheiratet oder geschieden, haben ihrem minderjährigen Kind gegenüber eine Unterhaltsverpflichtung. Im femail klären wir erste Fragen dazu. So wird ein Naturalunterhalt und ein Geldunterhalt unterschieden. Dort wo das Kind lebt, erhält es Naturalunterhalt in Form von Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, Erziehung, Freizeitgestaltung etc. Jener Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, trägt mit einem Geldbetrag (Alimente) zum Unterhalt des Kindes bei. Diese Geldleistung ist ein vom Gericht oder in privater Vereinbarung festgesetzter Geldbetrag, der ausschließlich dazu dient, die Bedürfnisse des Kindes abzudecken.
Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vom Alter des Kindes ab. Zur Berechnung des Unterhalts dient entweder der Regelbedarfsatz oder die Prozentmethode.
Beide Berechnungsarten orientieren sich am Alter der Kinder und am Einkommen des Partners. Da sich die Berechnung aufgrund sonstiger Zahlungsverpflichtungen, Ehegattinnenunterhalt usw. kompliziert gestalten kann, ist eine Beratung durch fachkundige Personen empfehlenswert. Die Festsetzung des Kindesunterhaltes sollte schriftlich erfolgen. Bei Berechnung und Verschriftlichung hilft die Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirkshauptmannschaften.