Person mit Schirm in Stadt

Trennung und Scheidung in Vorarlberg

Im Zuge einer Scheidung sind viele Themen wie Unterhalt, Obsorge für Kinder etc. zu beachten. Frauen werden mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Wird eine einvernehmliche Scheidung oder eine Scheidungsklage angestrebt? Gab es Eheverfehlungen, wissen Sie, ob Sie einen Ehegattinnen-Unterhaltsanspruch haben und welche Vermögenswerte gemeinsam erworben wurden? Oder wird statt der Scheidung alternativ eine Trennung angestrebt?

Es gibt die Möglichkeit

  • der Trennung
  • der einvernehmlichen Scheidung oder
  • der streitigen Scheidung (Verschuldensscheidung, Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft von drei Jahren).

Trennung

Bei einer Trennung bleibt der Unterhaltsanspruch erhalten. Im Falle der Trennung, müssen beide Partner ihr schriftliches Einverständnis geben, die häusliche Gemeinschaft aufzulösen. So kann später nicht das „böswillige Verlassen der gemeinsamen Ehewohnung" angelastet werden.

Anwaltliche Hilfe

Scheidungen werden beim Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes beantragt. Eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung sollte ebenso anwaltlich vorbereitet sein wie eine streitige Scheidung, bei der eine Eheverfehlung vorliegen und eine Scheidungsklage eingebracht werden muss.

Die Voraussetzungen und Informationen zum Ehegattinnen- oder Kindes-Unterhalt, die Aufteilung von Vermögen und Schulden, die Obsorge gemeinsamer Kinder, das Kontakt- und Aufenthaltsrecht oder Informationen über Mediation haben wir im femail in der Broschüre „Frau lässt sich scheiden" zusammengestellt.

Bei einer Scheidung nach einer Familienzusammenführung und Aufenthaltsrecht: Bitte informieren Sie sich in jedem Fall unbedingt bei einer Rechtsberatung!

Frau lässt sich scheiden

  • Wollen Sie sich scheiden lassen?
  • Wäre eine Trennung eine gute Alternative?
  • Gibt es ein überwiegendes Verschulden von einer Seite? Beispiele für Eheverfehlungen können sein: Fremdgehen, Gewalt, übermäßiger Alkohol-
  • konsum, Verletzung der Beistandspflicht, andauernde Beleidigungen,
  • böswilliges Verlassen der Ehewohnung, etc.
  • Streben Sie eine einvernehmliche Scheidung an oder wollen Sie eine Scheidungsklage einbringen?
  • Ist gegen Sie eine Scheidungsklage eingebracht worden?

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Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


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